TKG §89 der Diskussion Thread

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TKG §89 der Diskussion Thread

Beitrag von Swen » So 26. Apr 2009, 22:04

Immer wieder wird über das TKG diskutiert. Ich finde, wir sollten hier einfach mal Wissen und Erfahrung, sowie Berichte in diesen Thread schreiben.

Interessant ist dieser Bericht nach meiner Anfrage im FlightXPress Forum:

http://forum.flightxpress.net/index.php ... tID=208468

Das Gerät dazu kostet lächerliche 750€.

Theoretisch würde dies ja ACARS mit genehmigen. Man kann es ja nicht hören, sondern macht es mit Technik Sichtbar. Das ist eigentlich heikel, da es um Funkdaten geht, die man nicht hören kann.
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Re: TKG §89 der Diskussion Thread

Beitrag von Revilo » Mo 27. Apr 2009, 16:41

Ein Gericht darf bei einer Entscheidung nicht am Wortlaut des Gesetzestextes haften, sondern muß den wahren Willen des Gesetzgebers erforschen. Deshalb müssen mitunter, wenn der Wortlaut nicht eindeutig ist, auch Parlamentsdebatten oder Begründungen für Gesetzesvorschläge bei einer Entscheidung berücksichtigt werden.

Daß §89 TKG tatsächlich nur das Abhören des gesprochenen Wortes verbietet und andere Arten von Nachrichten (akustisch codierte Textmitteilungen) Freiwild sind, halte ich für eine "mutige" Entscheidung. Zwar sicherlich in unserem Sinne, aber ob das der Überprüfung durch ein höheres Gericht standhält? Mit der Argumentation wäre dann auch ein IMSI-Catcher legal, der lediglich SMS-Nachrichten abfängt und anzeigt - die können äußerst privat sein, aber es handelt sich ja nicht um eine gesprochene Nachricht, die man hörbar machen könnte.

Viel eher würde ich bei ADS-B auf die Unterscheidung "Allgemeinheit" oder "begrenzter Personenkreis" abheben. Eine ATIS-Rundsendung ist schon vom Prinzip her für die Allgemeinheit gedacht, diese darf demnach jeder mithören. Die Nachrichten von Hannover Tower sind für einen begrenzten Personenkreis bestimmt, da bei jedem Funkspruch der Empfänger angegeben wird. Also ist ein Abhören nach diesem Gesetz nicht gestattet. Auch das ist eindeutig. Transpondersignale sind Antworten auf Abfragesignale von Bodenstationen. Wenn man streng ist, dann ist die Antwort eines Transponders im Luftfahrzeug also nur für diese Bodenstation bestimmt, das Abhören durch Dritte wäre nicht gestattet.

Was ist aber mit Extended Squitter und ADS-B? Diese Daten werden sekündlich auch ohne Abfrage ausgestrahlt und damit einem nicht näher bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht. In dem Moment, wo die Nachricht ausgesendet wird, ist nicht eindeutig festzulegen, an wen diese Nachricht gehen soll und was der Empfänger mit dieser Nachricht tun soll. Könnte man hieraus nicht ableiten, daß das Abhörverbot nach §89 TKG nicht greift?!

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Re: TKG §89 der Diskussion Thread

Beitrag von Swen » Mo 27. Apr 2009, 17:36

Tja, jetzt gabs ja eine Entscheidung von einem Gericht, dass wenn man Scanner kaufen kann sie auch Nutzen darf. Sollte man dort etwas hören, darf man es an dritte nicht weitergeben... Laut EU gilt dies angeblich auch. Wenn man etwas kaufen kann, darf man es auch benutzen. Radarwarngeräte kann man auch kaufen, darf diese aber nicht benutzen. Was macht das für einen Sinn elektronische Geräte zu kaufen und sie nicht nutzen dürfen? Ich denke, da ist vom Gesetzgeber endlich mal Handlungsbedarf. Wenn man elektronisch Geräte nicht nutzen darf, dann sollte der Verkauf in Deutschland verboten werden. Denn was du nicht kaufen kannst, kannst du auch nicht benutzen und man tappt dann nicht in eine Juristenfalle...
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Re: TKG §89 der Diskussion Thread

Beitrag von pcflyer1963 » So 9. Aug 2009, 12:53

Da bin ich nicht ganz deiner Meinung, Swen,

es gibt viele verschiedene, vor allen Dingen elecronische Geräte, die du in Deutschland zwar kaufen, aber hier nicht nutzen kannst. Diese sind für den Export gedacht und werden teilweise deswegen in Deutschland verkauft, da sie teilweise hier hergestellt oder zusammengebaut werden, oder vergleichsweise günstiger sind, als in anderen Ländern.
Deutschland ist aber auch manchmal nur Durchgangsland für diese Geräte, und werden hier nur weiterverkauft. Und mal ehrlich gefragt: wo kann man denn Geräte kaufen, deren Nutzung in Deutschland verboten ist? Doch überwiegend bei diesen sogenannten "Import-/Export-Läden". Die Verkäufer, in deren Herkunftsland die Nutzung legal ist, versuchen hier in Deutschland mit diesen Geräten Gewinne zu erziehlen, was ihnen zweifellos gelingt, weil sie auch einer der wenigen Anlaufstellen für Endverbraucher sind. Im Versandhandel von dt. Herstellerfirmen wirst du sicherlich nur wenige, wenn überhaupt, Geräte bekommen, die du dann in Deutschland nicht nutzen darfst.
Es ist eben ein Unterschied zwischen der Herstellung und Nutzung bestimmter Geräte, und sollte vom rechtlichen Standpunkt aus nicht verwechselt werden.

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Re: TKG §89 der Diskussion Thread

Beitrag von BSer » Mo 10. Aug 2009, 12:09

Bei der Bundesnetzagentur gibt es eine "offizielle" Interpretation des TKG in Bezug auf Funkscanner. Dabei wird auch die Problematik des Kaufen-aber-nicht-benutzen behandelt.

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/FA ... er_uq.html
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Re: TKG §89 der Diskussion Thread

Beitrag von Swen » Mo 10. Aug 2009, 12:12

Der Link ist gut... SQL error ohne ende... Oweia die Bundesnetzargentur betreibt ein Windows Server. :shok:

Naja geht wieder. Geschrieben wurde das 2005 gestützt auf ein Urteil von 1999... Da gibt es genug Urteile die wiederum anders ausgegangen sind. Es ist und bleibt im eigentlichen Sinn verboten. Aber die Gesetze sind einfach zu alt, das dort Handlungsbedarf herrscht. Es steht nichts darüber das man nicht Daten empfangen darf... Solche Geräte gibt es auf dem Markt.
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