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USA: Kopfgeld auf Laser-Blender

Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 13:32
von Swen

Re: USA: Kopfgeld auf Laser-Blender

Verfasst: Mi 12. Mär 2014, 17:17
von BSer
Zwar kein Kopfgeld, aber 14 Jahre gesiebte Luft für eine Laser-Attacke in Kalifornien. Seine Frau wurde auch erwischt und könnte in ihrem Prozess bis zu 5 Jahren bekommen: http://www.sacbee.com/2014/03/10/622492 ... laser.html

Re: USA: Kopfgeld auf Laser-Blender

Verfasst: Mi 12. Mär 2014, 17:26
von Swen
Verhältnismäßigkeit? Irgendwie ist das echt übertrieben. Die erste Verurteilung soll ja auch abschreckend wirken. Ich finde es aber, dass es der falsche Weg ist. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, aber wie ich schon mal schrieb: Aufklärung ist da eher wichtiger.

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Re: USA: Kopfgeld auf Laser-Blender

Verfasst: Mi 12. Mär 2014, 20:17
von Karsten
Das ist völlig im Verhältnis!

Diese Leute kaufen sich doch kein 5mW grünen Laser-Pointer. Und schon diese sind besonders im grünen Bereich für das Auge füchterlich:

5mW
http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... 0309223705


Diese verwendeten Pointer werden wahrscheinlich 10mW oder mehr haben und fallen somit unter die Laserklassen 3B oder schlimmer 3R:
http://de.wikipedia.org/wiki/Laserklassen

Klasse 4 müßte auf jeden Fall die Lasershow auf dem "Clock Tower Hotel" in Mekka sein:

http://www.lightline.de/referenzen/mekk ... tower.html

Re: USA: Kopfgeld auf Laser-Blender

Verfasst: Do 13. Mär 2014, 23:54
von Revilo
Da habe ich eine andere Meinung.

Der Beschuldigte hat nach dem Artikel schon einiges auf dem Kerbholz und wurde bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt, gegen deren Auflagen er verstoßen hat. Der Polizeihubschrauber war im Einsatz, weil bereits zuvor die Besatzung eines Rettungshubschraubers von einem Laserpointer geblendet wurde. Besondere Milde hat er also nicht erwarten dürfen.

Allerdings: Tatsächlich passiert ist außer der Blendung nichts, zumindest steht nichts davon im Artikel. Es war also "nur" eine potentielle Gefährdung. In einem Rechtsstaat muss sich die Strafe nach Schwere der Tat und Schuld des Täters richten. Eine unangemessen harte Bestrafung nur wegen der abschreckenden Wirkung auf Dritte auszusprechen, verstößt gegen das Schuldprinzip und die Menschenwürde.

Der Verurteilte ist 26 Jahre alt und Familienvater. Wenn er jetzt bis zum Alter von 40 Jahren hinter Gitter kommt, und seine Freundin (Mutter der Kinder?) ebenfalls für bis zu 5 Jahre, hat man damit die Welt bestimmt nicht verbessert und stattdessen die unschuldigen Kinder mitbestraft.

Bei uns gibt es für solche glimpflich ausgegangenen Fälle Arbeitsstunden oder die Auflage, Geld an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Bei einem besonders strengen Richter vielleicht eine Bewährungsstrafe. Das ist doch viel sinnvoller.

Re: USA: Kopfgeld auf Laser-Blender

Verfasst: Mi 29. Okt 2014, 15:40
von BSer
7 Monate Haft, 2 Jahre Bewährung, 250 Arbeitsstunden, £100 Schmerzensgeld, £300 Gebühren und ein Youtube-Video für einen vermeintlichen Party-Spaß: