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Re: Frage an BZF- Inhaber

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 07:17
von platzrundendreher
Die Frequenznutzungsgebühren werden von den Haltern der LFZ bzw. Betreibern einer Flugfunkstelle gefordert.
Nicht von den Inhabern eines Flugfunkzeugnisses.

http://www.daec.de/news-details/item/ge ... -nach-tkg/

Re: Frage an BZF- Inhaber

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 09:46
von Spartacus
JensNDS hat geschrieben:Ok danke. Also wird nach Rufzeichen abgerechnet, ist ja auch fast logisch.
Wenn für Dich auch "Braunschweig Turm" oder "Hildesheim Info" ein Rufzeichen ist, dann stimmts.
Das gilt nämlich auch für die Bodenfunktstellen.

Spartacus