Weiß zufällig jemand von Flugplatz-Fluchten während der Sanierungsphase?
Ich könnte mir eine zeitweise Umstationierung vorstellen - wer will denn knapp einen Monat nicht fliegen?!
Auslagerung von Flugzeugen während Umbau
- platzrundendreher
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Re: Auslagerung von Flugzeugen während Umbau
Ich weiß nur, dass die FFG ihre Maschinen in der Zeit in Ballenstedt unterbringt.
Das ist zwar nicht für alle Mitglieder optimal (weil viele aus H und PE kommen), aber
alle anderen Alternativen (Hildesheim, SZ-Drütte, ...) sind wohl aus unterschiedlichen Gründen nicht
realisierbar gewesen.
Schönen Gruß
Spartacus
Das ist zwar nicht für alle Mitglieder optimal (weil viele aus H und PE kommen), aber
alle anderen Alternativen (Hildesheim, SZ-Drütte, ...) sind wohl aus unterschiedlichen Gründen nicht
realisierbar gewesen.
Schönen Gruß
Spartacus
Re: Auslagerung von Flugzeugen während Umbau
Die Akaflieg stellt ihre D-EOLS in den Nordbereich für F-Schlepp. Dazu gesellt sich die D-KLEE der DLR Fluggruppe. Die Robin von der Fluggruppe soll wohl auch nach Ballenstedt. Ich denke, dass die meisten Vereine nur ein oder zwei Flugzeuge auslagern werden, der Rest steht sich halt drei vier Wochen lang die Reifen platt.
Leider sind alle Auslagerungsmöglichkeiten in der Region ein eher schlechter Kompromiss, viele Mitglieder werden die langen Anfahrten und Zusatzkosten nicht tragen wollen.
Ich hätte jetzt ja gesagt, kommt uns doch mal besuchen während der Baustelle, aber leider dürfen nur hier stationierte Segelflieger starten...
Leider sind alle Auslagerungsmöglichkeiten in der Region ein eher schlechter Kompromiss, viele Mitglieder werden die langen Anfahrten und Zusatzkosten nicht tragen wollen.
Ich hätte jetzt ja gesagt, kommt uns doch mal besuchen während der Baustelle, aber leider dürfen nur hier stationierte Segelflieger starten...
- Swen
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Re: Auslagerung von Flugzeugen während Umbau
Diese Situation hätte ich gerne konkretisiert. Wer darf denn nun da noch landen starten. Für FSchlepp braucht man ja nun Flugzeuge mit Motor und die waren doch gerade ausgeklammert worden. Irgendwie ist das alles komisch. Darf ein Motorsegler von außerhalb da nun bei euch landen?Ich hätte jetzt ja gesagt, kommt uns doch mal besuchen während der Baustelle, aber leider dürfen nur hier stationierte Segelflieger starten...
Bis denn der Swen
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Re: Auslagerung von Flugzeugen während Umbau
Ich bin jetzt auch etwas verwirrt.
Wer darf denn da während der Bauphase jetzt starten und landen?
Wer darf denn da während der Bauphase jetzt starten und landen?
Re: Auslagerung von Flugzeugen während Umbau
Das gemeinsame Briefing für die Segelflieger ist morgen früh - bisher habe ich die Regelungen nur überflogen, daher ohne Gewähr:
1. Für platzfremde gilt das NOTAM, d.h. die Kontrollzone ist deaktiviert und der Platz geschlossen. Ohne Wenn und Aber. Der Hinweis auf den Segelflugbetrieb im Norden des Platzes ist keine Einladung zum Mitmachen, sondern ein Gefahrenhinweis für andere Luftverkehrsteilnehmer.
2. Die Sonderregelung während der Bauzeit ist ausdrücklich nur auf hier stationierte Piloten beschränkt. Die für den Segelflugbetrieb normalerweise geltenden Bestimmungen (NfL I 79/06) sind weiter in kraft, soweit anwendbar. Das bezieht sich auch auf die zugelassenen Startarten.
3. Flugzeugschlepp und Eigenstarts von Motorseglern sind Startarten des Segelflugs und gelten nicht als Motorflugbetrieb im Sinne dieser Regelungen.
4. Segelflugzeuge haben eine pauschale Außenlandegenehmigung. Ein Segelflieger von außerhalb könnte deshalb theoretisch in Braunschweig landen, auch wenn der Platz geschlossen ist. Sinn macht das allerdings keinen, denn ein Start für platzfremde Piloten ist nicht möglich und wenn man Pech hat, ist gerade keiner da und man ist hinter dem Zaun gefangen.
1. Für platzfremde gilt das NOTAM, d.h. die Kontrollzone ist deaktiviert und der Platz geschlossen. Ohne Wenn und Aber. Der Hinweis auf den Segelflugbetrieb im Norden des Platzes ist keine Einladung zum Mitmachen, sondern ein Gefahrenhinweis für andere Luftverkehrsteilnehmer.
2. Die Sonderregelung während der Bauzeit ist ausdrücklich nur auf hier stationierte Piloten beschränkt. Die für den Segelflugbetrieb normalerweise geltenden Bestimmungen (NfL I 79/06) sind weiter in kraft, soweit anwendbar. Das bezieht sich auch auf die zugelassenen Startarten.
3. Flugzeugschlepp und Eigenstarts von Motorseglern sind Startarten des Segelflugs und gelten nicht als Motorflugbetrieb im Sinne dieser Regelungen.
4. Segelflugzeuge haben eine pauschale Außenlandegenehmigung. Ein Segelflieger von außerhalb könnte deshalb theoretisch in Braunschweig landen, auch wenn der Platz geschlossen ist. Sinn macht das allerdings keinen, denn ein Start für platzfremde Piloten ist nicht möglich und wenn man Pech hat, ist gerade keiner da und man ist hinter dem Zaun gefangen.