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				Altenburg: Kein Lotse auf dem Tower
				Verfasst: Mi 10. Mär 2010, 22:36
				von andi
				
			 
			
					
				Re: Altenburg: Kein Lotse auf dem Tower
				Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 01:10
				von Revilo
				Peinlich.
Die einfachste Lösung wäre, §22a LuftVO ersatzlos zu streichen.
			 
			
					
				Re: Altenburg: Kein Lotse auf dem Tower
				Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 05:16
				von charly
				Gemäß  LuftVO  §22a / 2. muß eine "Flugverkehrskontrolle" vorhanden sein. 
Wo ist denn eigentlich definert, wie die Mindestanforderung an eine solche Kontrolle aussieht? 
Es könnte doch z.B. auch ein Flugleiter am Boden mit Handfunkgerät ausreichen.
Der Platz ist übrigens nicht stark frequentiert. Gumpert aus Altenburg nutzt ihn recht häufig für
Testfahrten mit dem Apollo-Renner.
			 
			
					
				Re: Altenburg: Kein Lotse auf dem Tower
				Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 06:00
				von Revilo
				Nein, reicht nicht. Flugverkehrskontrolle am Platz heißt zwingend "Luftraum D (CTR)" plus Tower.
Instrumentenflugverkehr kann hierzulande nicht im unkontrollierten Luftraum abgewickelt werden, weil sich die Behörden querstellen. Auch die Konstruktion mit Luftraum F funktioniert wegen §22a LuftVO nicht bei Flugzeugen > 14 Tonnen.
			 
			
					
				Re: Altenburg: Kein Lotse auf dem Tower
				Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 13:28
				von Swen
				Die Diskussion kenne ich. Pilot und Flugzeug hat auch schon darüber geschrieben wie auch berichtet.