Die Frequenznutzungsgebühren werden von den Haltern der LFZ bzw. Betreibern einer Flugfunkstelle gefordert.
Nicht von den Inhabern eines Flugfunkzeugnisses.
http://www.daec.de/news-details/item/ge ... -nach-tkg/
Frage an BZF- Inhaber
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Re: Frage an BZF- Inhaber
Wenn für Dich auch "Braunschweig Turm" oder "Hildesheim Info" ein Rufzeichen ist, dann stimmts.JensNDS hat geschrieben:Ok danke. Also wird nach Rufzeichen abgerechnet, ist ja auch fast logisch.
Das gilt nämlich auch für die Bodenfunktstellen.
Spartacus