von Revilo » Fr 12. Mär 2010, 06:00
Nein, reicht nicht. Flugverkehrskontrolle am Platz heißt zwingend "Luftraum D (CTR)" plus Tower.
Instrumentenflugverkehr kann hierzulande nicht im unkontrollierten Luftraum abgewickelt werden, weil sich die Behörden querstellen. Auch die Konstruktion mit Luftraum F funktioniert wegen §22a LuftVO nicht bei Flugzeugen > 14 Tonnen.
Nein, reicht nicht. Flugverkehrskontrolle am Platz heißt zwingend "Luftraum D (CTR)" plus Tower.
Instrumentenflugverkehr kann hierzulande nicht im unkontrollierten Luftraum abgewickelt werden, weil sich die Behörden querstellen. Auch die Konstruktion mit Luftraum F funktioniert wegen §22a LuftVO nicht bei Flugzeugen > 14 Tonnen.