von Revilo » Fr 2. Jul 2010, 23:46
Das gemeinsame Briefing für die Segelflieger ist morgen früh - bisher habe ich die Regelungen nur überflogen, daher ohne Gewähr:
1. Für platzfremde gilt das NOTAM, d.h. die Kontrollzone ist deaktiviert und der Platz geschlossen. Ohne Wenn und Aber. Der Hinweis auf den Segelflugbetrieb im Norden des Platzes ist keine Einladung zum Mitmachen, sondern ein Gefahrenhinweis für andere Luftverkehrsteilnehmer.
2. Die Sonderregelung während der Bauzeit ist ausdrücklich nur auf hier stationierte Piloten beschränkt. Die für den Segelflugbetrieb normalerweise geltenden Bestimmungen (NfL I 79/06) sind weiter in kraft, soweit anwendbar. Das bezieht sich auch auf die zugelassenen Startarten.
3. Flugzeugschlepp und Eigenstarts von Motorseglern sind Startarten des Segelflugs und gelten nicht als Motorflugbetrieb im Sinne dieser Regelungen.
4. Segelflugzeuge haben eine pauschale Außenlandegenehmigung. Ein Segelflieger von außerhalb könnte deshalb theoretisch in Braunschweig landen, auch wenn der Platz geschlossen ist. Sinn macht das allerdings keinen, denn ein Start für platzfremde Piloten ist nicht möglich und wenn man Pech hat, ist gerade keiner da und man ist hinter dem Zaun gefangen.
Das gemeinsame Briefing für die Segelflieger ist morgen früh - bisher habe ich die Regelungen nur überflogen, daher ohne Gewähr:
1. Für platzfremde gilt das NOTAM, d.h. die Kontrollzone ist deaktiviert und der Platz geschlossen. Ohne Wenn und Aber. Der Hinweis auf den Segelflugbetrieb im Norden des Platzes ist keine Einladung zum Mitmachen, sondern ein Gefahrenhinweis für andere Luftverkehrsteilnehmer.
2. Die Sonderregelung während der Bauzeit ist ausdrücklich nur auf hier stationierte Piloten beschränkt. Die für den Segelflugbetrieb normalerweise geltenden Bestimmungen (NfL I 79/06) sind weiter in kraft, soweit anwendbar. Das bezieht sich auch auf die zugelassenen Startarten.
3. Flugzeugschlepp und Eigenstarts von Motorseglern sind Startarten des Segelflugs und gelten nicht als Motorflugbetrieb im Sinne dieser Regelungen.
4. Segelflugzeuge haben eine pauschale Außenlandegenehmigung. Ein Segelflieger von außerhalb könnte deshalb theoretisch in Braunschweig landen, auch wenn der Platz geschlossen ist. Sinn macht das allerdings keinen, denn ein Start für platzfremde Piloten ist nicht möglich und wenn man Pech hat, ist gerade keiner da und man ist hinter dem Zaun gefangen.