von Revilo » Mo 2. Nov 2009, 23:55
Einen Schiebeflugzustand habe ich, wenn das Flugzeug nicht mehr parallel zur Längsachse von vorne angeströmt wird.
Wenn ich mit einem Vorhaltewinkel beim Landeanflug den Seitenwind ausgleiche, schiebe ich also nicht, weil das Flugzeug weiter direkt von vorne angeströmt wird. Erst wenn ich kurz vor dem Aufsetzen durch Kreuzen von Seiten- und Querruder die Flugzeugnase auf die Piste ausrichte, habe ich einen kurzen Moment lang einen Schiebeflugzustand - allerdings bei sehr geringer Fahrt.
Bei der anderen Seitenwind-Landetechnik, die nur bei Kleinflugzeugen sinnvoll angewendet werden kann, steuere ich während des gesamten Endanfluges einen leichten Slip, d.h. die Nase bleibt in Pistenrichtung ausgerichtet, eine Fläche hängt, um die Abtrift durch den Wind auszugleichen, die Luftströmung kommt also leicht von der Seite. Das geht mit Verkehrsflugzeugen nicht so gut, weil die mögliche Querneigung ziemlich begrenzt ist - besonders bei der 737 kommen sonst die Triebwerke als erstes am Boden an, nicht mehr das Fahrwerk. Außerdem ist ein Schiebeflugzustand nicht "passagierfreundlich".
Ein "voller Slip", wie er nur mit Segelflugzeugen richtig möglich ist, geht weit darüber hinaus: Das Seitenruder steht am Anschlag, der Fahrtmesser auf Null, alles rappelt und klappert, es geht tierisch abwärts, und man schaut durch das Seitenfenster nach vorne, weil die Nase ca. 45° zur Flugrichtung steht.
Der Gimli-Glider war zu dem Zeitpunkt des Slips schon ziemlich ausgebremst. Außerdem muß eine Überlastung der Struktur nicht zwangsläufig zum Versagen führen. In der Rechnung ist immer ein Sicherheitsfaktor drin. Nur verlassen kann man sich darauf halt nicht.
Das eta-Beispiel ist gut, weil es ein Problem der Zulassungsvorschriften aufzeigt. Dort sind für alle möglichen Flugsituationen Lastfälle angenommen, die dann nachgewiesen werden. Aber es werden eben nicht alle denkbaren Kombinationen dieser Lastfälle überlagert und gleichzeitig berücksichtigt. Viele Piloten haben das "Wissen" verinnerlicht, daß man bis zum Ende des grünen Bogens im Fahrtmesser volle Ruderausschläge geben darf und am roten Strich des Fahrtmessers noch ein Drittel des Vollausschlags. Was aber viele nicht wissen: Das gilt nur für eines der drei Ruder. Bei der Überlagerung von Höhen- und Seitenruder werden in den Zulassungsvorschriften für Segelflugzeuge, Kategorie "Utility", nur 75% der Kräfte gefordert. Das heißt, bei gleichzeitigem vollen Seiten- und Querruderausschlag kann auch unterhalb des gelben Bogens im Fahrtmesser die Struktur überlastet werden! Besonders kritisch ist das natürlich, wenn die Ruder in entgegengesetzte Richtungen ausgeschlagen werden.
Einen Schiebeflugzustand habe ich, wenn das Flugzeug nicht mehr parallel zur Längsachse von vorne angeströmt wird.
Wenn ich mit einem Vorhaltewinkel beim Landeanflug den Seitenwind ausgleiche, schiebe ich also nicht, weil das Flugzeug weiter direkt von vorne angeströmt wird. Erst wenn ich kurz vor dem Aufsetzen durch Kreuzen von Seiten- und Querruder die Flugzeugnase auf die Piste ausrichte, habe ich einen kurzen Moment lang einen Schiebeflugzustand - allerdings bei sehr geringer Fahrt.
Bei der anderen Seitenwind-Landetechnik, die nur bei Kleinflugzeugen sinnvoll angewendet werden kann, steuere ich während des gesamten Endanfluges einen leichten Slip, d.h. die Nase bleibt in Pistenrichtung ausgerichtet, eine Fläche hängt, um die Abtrift durch den Wind auszugleichen, die Luftströmung kommt also leicht von der Seite. Das geht mit Verkehrsflugzeugen nicht so gut, weil die mögliche Querneigung ziemlich begrenzt ist - besonders bei der 737 kommen sonst die Triebwerke als erstes am Boden an, nicht mehr das Fahrwerk. Außerdem ist ein Schiebeflugzustand nicht "passagierfreundlich".
Ein "voller Slip", wie er nur mit Segelflugzeugen richtig möglich ist, geht weit darüber hinaus: Das Seitenruder steht am Anschlag, der Fahrtmesser auf Null, alles rappelt und klappert, es geht tierisch abwärts, und man schaut durch das Seitenfenster nach vorne, weil die Nase ca. 45° zur Flugrichtung steht.
Der Gimli-Glider war zu dem Zeitpunkt des Slips schon ziemlich ausgebremst. Außerdem muß eine Überlastung der Struktur nicht zwangsläufig zum Versagen führen. In der Rechnung ist immer ein Sicherheitsfaktor drin. Nur verlassen kann man sich darauf halt nicht.
Das eta-Beispiel ist gut, weil es ein Problem der Zulassungsvorschriften aufzeigt. Dort sind für alle möglichen Flugsituationen Lastfälle angenommen, die dann nachgewiesen werden. Aber es werden eben nicht alle denkbaren Kombinationen dieser Lastfälle überlagert und gleichzeitig berücksichtigt. Viele Piloten haben das "Wissen" verinnerlicht, daß man bis zum Ende des grünen Bogens im Fahrtmesser volle Ruderausschläge geben darf und am roten Strich des Fahrtmessers noch ein Drittel des Vollausschlags. Was aber viele nicht wissen: Das gilt nur für eines der drei Ruder. Bei der Überlagerung von Höhen- und Seitenruder werden in den Zulassungsvorschriften für Segelflugzeuge, Kategorie "Utility", nur 75% der Kräfte gefordert. Das heißt, bei gleichzeitigem vollen Seiten- und Querruderausschlag kann auch unterhalb des gelben Bogens im Fahrtmesser die Struktur überlastet werden! Besonders kritisch ist das natürlich, wenn die Ruder in entgegengesetzte Richtungen ausgeschlagen werden.