von Revilo » Fr 14. Aug 2009, 20:25
Gegen so einen offensichtlichen Verstoß gegen das Urheberrecht gibt es Abhilfe: Screenshot mit Zeugen anfertigen und Abspeichern, das Originalbild aufheben. Dann einen Anwalt suchen, und dieser schreibt an den Inhaber der entsprechenden Internetseite einen Brief mit folgendem Betreff:
"Abmahnung wegen Urheberechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung"
Fordern kann der Anwalt zum einen ein angemessenes Honorar für den Fotografen, sowie die ihm für die Anfertigung des Abmahnschreibens zustehenden Gebühren. Das hat für beide Seiten etwas gutes: Der Fotograf bekommt ein angemessenes Honorar und der Anwalt schnell verdientes Geld. Der Betreiber der Website kann daraus etwas lernen - er wird nämlich schnell "Abmahnung" in Google eingeben und feststellen, daß er null Chancen hat, der Zahlung zu entgehen.
Da wird er einem Kompromiß und einer gütlichen Einigung sicherlich offen gegenüberstehen. Ein Rundflug mit 12 Personen kommt bestimmt insgesamt billiger...
Gegen so einen offensichtlichen Verstoß gegen das Urheberrecht gibt es Abhilfe: Screenshot mit Zeugen anfertigen und Abspeichern, das Originalbild aufheben. Dann einen Anwalt suchen, und dieser schreibt an den Inhaber der entsprechenden Internetseite einen Brief mit folgendem Betreff:
"Abmahnung wegen Urheberechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung"
Fordern kann der Anwalt zum einen ein angemessenes Honorar für den Fotografen, sowie die ihm für die Anfertigung des Abmahnschreibens zustehenden Gebühren. Das hat für beide Seiten etwas gutes: Der Fotograf bekommt ein angemessenes Honorar und der Anwalt schnell verdientes Geld. Der Betreiber der Website kann daraus etwas lernen - er wird nämlich schnell "Abmahnung" in Google eingeben und feststellen, daß er null Chancen hat, der Zahlung zu entgehen.
Da wird er einem Kompromiß und einer gütlichen Einigung sicherlich offen gegenüberstehen. Ein Rundflug mit 12 Personen kommt bestimmt insgesamt billiger...