von Swen » Mo 8. Sep 2014, 22:55
. Entgelt Luftschiffe
a) Das Ankermastentgelt wird für die Errichtung eines Ankermastes erhoben und beträgt je
angefangene 24 Stunden:
- für Luftschiffe bis 49,99 m Gesamtlänge
€ 105,00
- für Luftschiffe ab 50,00 m - 59,99 m Gesamtlänge
€ 130,00
- für Luftschiffe ab 60,00 m Gesamtlänge
€ 155,00
Der Zeitraum, der für die Berechnung des Ankermastentgeltes maßgebend ist, beginnt mit
der Errichtung des Ankermastes und endet mit seinem Abbau.
b) Der nach dem Höchstabfluggewicht des Luftschiffes bemessene Teil des Landeentgeltes
beträgt € 7,00 je angefangene 1.000 kg des Höchstabfluggewichtes.
Quelle:
http://www.hannover-airport.de/uploads/ ... 014_01.pdf
[quote]. Entgelt Luftschiffe
a) Das Ankermastentgelt wird für die Errichtung eines Ankermastes erhoben und beträgt je
angefangene 24 Stunden:
- für Luftschiffe bis 49,99 m Gesamtlänge
€ 105,00
- für Luftschiffe ab 50,00 m - 59,99 m Gesamtlänge
€ 130,00
- für Luftschiffe ab 60,00 m Gesamtlänge
€ 155,00
Der Zeitraum, der für die Berechnung des Ankermastentgeltes maßgebend ist, beginnt mit
der Errichtung des Ankermastes und endet mit seinem Abbau.
b) Der nach dem Höchstabfluggewicht des Luftschiffes bemessene Teil des Landeentgeltes
beträgt € 7,00 je angefangene 1.000 kg des Höchstabfluggewichtes. [/quote]
Quelle: http://www.hannover-airport.de/uploads/media/Entgeltordnung_01_01_2014_01.pdf