von Revilo » Do 13. Mär 2014, 23:54
Da habe ich eine andere Meinung.
Der Beschuldigte hat nach dem Artikel schon einiges auf dem Kerbholz und wurde bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt, gegen deren Auflagen er verstoßen hat. Der Polizeihubschrauber war im Einsatz, weil bereits zuvor die Besatzung eines Rettungshubschraubers von einem Laserpointer geblendet wurde. Besondere Milde hat er also nicht erwarten dürfen.
Allerdings: Tatsächlich passiert ist außer der Blendung nichts, zumindest steht nichts davon im Artikel. Es war also "nur" eine potentielle Gefährdung. In einem Rechtsstaat muss sich die Strafe nach Schwere der Tat und Schuld des Täters richten. Eine unangemessen harte Bestrafung nur wegen der abschreckenden Wirkung auf Dritte auszusprechen, verstößt gegen das Schuldprinzip und die Menschenwürde.
Der Verurteilte ist 26 Jahre alt und Familienvater. Wenn er jetzt bis zum Alter von 40 Jahren hinter Gitter kommt, und seine Freundin (Mutter der Kinder?) ebenfalls für bis zu 5 Jahre, hat man damit die Welt bestimmt nicht verbessert und stattdessen die unschuldigen Kinder mitbestraft.
Bei uns gibt es für solche glimpflich ausgegangenen Fälle Arbeitsstunden oder die Auflage, Geld an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Bei einem besonders strengen Richter vielleicht eine Bewährungsstrafe. Das ist doch viel sinnvoller.
Da habe ich eine andere Meinung.
Der Beschuldigte hat nach dem Artikel schon einiges auf dem Kerbholz und wurde bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt, gegen deren Auflagen er verstoßen hat. Der Polizeihubschrauber war im Einsatz, weil bereits zuvor die Besatzung eines Rettungshubschraubers von einem Laserpointer geblendet wurde. Besondere Milde hat er also nicht erwarten dürfen.
Allerdings: Tatsächlich passiert ist außer der Blendung nichts, zumindest steht nichts davon im Artikel. Es war also "nur" eine potentielle Gefährdung. In einem Rechtsstaat muss sich die Strafe nach Schwere der Tat und Schuld des Täters richten. Eine unangemessen harte Bestrafung nur wegen der abschreckenden Wirkung auf Dritte auszusprechen, verstößt gegen das Schuldprinzip und die Menschenwürde.
Der Verurteilte ist 26 Jahre alt und Familienvater. Wenn er jetzt bis zum Alter von 40 Jahren hinter Gitter kommt, und seine Freundin (Mutter der Kinder?) ebenfalls für bis zu 5 Jahre, hat man damit die Welt bestimmt nicht verbessert und stattdessen die unschuldigen Kinder mitbestraft.
Bei uns gibt es für solche glimpflich ausgegangenen Fälle Arbeitsstunden oder die Auflage, Geld an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Bei einem besonders strengen Richter vielleicht eine Bewährungsstrafe. Das ist doch viel sinnvoller.