von Revilo » Do 7. Jun 2012, 22:50
Für Bannerflüge braucht man eine behördliche Genehmigung.
Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe auch.
Die Freigabe vom Tower hat damit nichts zu tun. Der Tower wird bei komischen Requests höchstens mal nachfragen, ob denn die entsprechende Genehmigung auch vorliegt. Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe kann man sich genehmigen lassen, wenn man die Behörde überzeugen kann, dass keine Gefahren von dem Flug ausgehen, beispielsweise wenn ein Triebwerk ausfällt. Dazu braucht man entweder ein zweites Triebwerk oder eine Berechnung, dass von jedem Punkt aus eine sichere Landemöglichkeit erreicht werden kann. Die Behörde muss natürlich auch abwägen, ob die Lärmbelastung zumutbar ist.
Für Bannerflüge braucht man eine behördliche Genehmigung.
Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe auch.
Die Freigabe vom Tower hat damit nichts zu tun. Der Tower wird bei komischen Requests höchstens mal nachfragen, ob denn die entsprechende Genehmigung auch vorliegt. Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe kann man sich genehmigen lassen, wenn man die Behörde überzeugen kann, dass keine Gefahren von dem Flug ausgehen, beispielsweise wenn ein Triebwerk ausfällt. Dazu braucht man entweder ein zweites Triebwerk oder eine Berechnung, dass von jedem Punkt aus eine sichere Landemöglichkeit erreicht werden kann. Die Behörde muss natürlich auch abwägen, ob die Lärmbelastung zumutbar ist.