von Revilo » Fr 26. Aug 2011, 13:21
Zunächst mal: Die Blendung einer Besatzung kann ohne Zweifel sehr gefährlich werden, verteidigen möchte ich eine solche Handlung nicht.
Aber ich sehe das etwas differenzierter. Las man früher in den Presseberichten von "Blendung" mit einem Laserpointer, heißt es heute oft "Angriff", "Attacke" oder "Beschuss". Das sind Vokabeln, die man eigentlich in einem anderen Zusammenhang verwenden würde. Ein Laserpointer ist nicht mit einer Schusswaffe zu vergleichen.
Die Blendungen mit Laserpointern haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Das liegt auch daran, dass seit einiger Zeit Laserpointer mit stark erhöhter Leistung über das Internet gekauft werden können, die in Europa eigentlich nicht in den Verkehr gebracht werden dürften. Diese Geräte erfüllen keinen sinnvollen Einsatzzweck außer "Unfug treiben".
Man kann bundesweit von mehreren hundert Fällen pro Jahr ausgehen, die zufällig über das Bundesgebiet verstreut sind. Es handelt sich also nicht um organisierte Kriminalität, die Flugzeuge zum Absturz bringen möchte, sondern um gedankenlose und leichtsinnige "dumme-Jungen-Streiche" von Einzeltätern. Mitunter sind verwirrte Zeitgenossen dabei, die tatsächlich denken, ein Pilot könne seine Flugroute frei wählen und man könne ihn durch Anleuchten dazu bringen, in Zukunft nicht mehr über das eigene Haus zu fliegen. Liest man aber die Presseberichte, so gibt es in den meisten Fällen kein Motiv außer dem Spieltrieb, und die Täter sind sich der möglichen Folgen ihrer Handlung gar nicht bewusst.
Der Tatbestand des "gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr" ist, liest man sich den Gesetzestext als juristischer Laie durch, vermutlich erfüllt. Beurteilen kann das in einem Rechtsstaat aber nur ein Gericht. Und bei einem Ersttäter, einer Blendung ohne Folgen und mangelndem Vorsatz, wird es sich im unteren Bereich des Strafmasses orientieren. Wenn überhaupt. Ich tippe auf Arbeitsstunden oder eine saftige Geldstrafe.
Der Sicherheit des Flugverkehrs ist aber auf jeden Fall mehr geholfen, wenn weiter Aufklärung betrieben - oder die Einfuhr von Laserpointern mit aberwitziger Leistung unterbunden wird.
Zunächst mal: Die Blendung einer Besatzung kann ohne Zweifel sehr gefährlich werden, verteidigen möchte ich eine solche Handlung nicht.
Aber ich sehe das etwas differenzierter. Las man früher in den Presseberichten von "Blendung" mit einem Laserpointer, heißt es heute oft "Angriff", "Attacke" oder "Beschuss". Das sind Vokabeln, die man eigentlich in einem anderen Zusammenhang verwenden würde. Ein Laserpointer ist nicht mit einer Schusswaffe zu vergleichen.
Die Blendungen mit Laserpointern haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Das liegt auch daran, dass seit einiger Zeit Laserpointer mit stark erhöhter Leistung über das Internet gekauft werden können, die in Europa eigentlich nicht in den Verkehr gebracht werden dürften. Diese Geräte erfüllen keinen sinnvollen Einsatzzweck außer "Unfug treiben".
Man kann bundesweit von mehreren hundert Fällen pro Jahr ausgehen, die zufällig über das Bundesgebiet verstreut sind. Es handelt sich also nicht um organisierte Kriminalität, die Flugzeuge zum Absturz bringen möchte, sondern um gedankenlose und leichtsinnige "dumme-Jungen-Streiche" von Einzeltätern. Mitunter sind verwirrte Zeitgenossen dabei, die tatsächlich denken, ein Pilot könne seine Flugroute frei wählen und man könne ihn durch Anleuchten dazu bringen, in Zukunft nicht mehr über das eigene Haus zu fliegen. Liest man aber die Presseberichte, so gibt es in den meisten Fällen kein Motiv außer dem Spieltrieb, und die Täter sind sich der möglichen Folgen ihrer Handlung gar nicht bewusst.
Der Tatbestand des "gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr" ist, liest man sich den Gesetzestext als juristischer Laie durch, vermutlich erfüllt. Beurteilen kann das in einem Rechtsstaat aber nur ein Gericht. Und bei einem Ersttäter, einer Blendung ohne Folgen und mangelndem Vorsatz, wird es sich im unteren Bereich des Strafmasses orientieren. Wenn überhaupt. Ich tippe auf Arbeitsstunden oder eine saftige Geldstrafe.
Der Sicherheit des Flugverkehrs ist aber auf jeden Fall mehr geholfen, wenn weiter Aufklärung betrieben - oder die Einfuhr von Laserpointern mit aberwitziger Leistung unterbunden wird.