johnbrown hat geschrieben:Bin ein großer Fan von aka-flieg! Die beweisen: "geht nicht, gibt's nicht!"
Freut mich! Aber bei der Akaflieg geht es nicht um das Vorbereiten einer kommerziell erfolgreichen Serienfertigung, sondern eher um das Ausloten des technisch machbaren. Da kann man mutiger sein, und wenn Projekte scheitern, hängen keine Existenzen daran. Die SB 13 beispielsweise brachte bessere Flugleistungen als vergleichbare Segelflugzeuge, zeigte aber nach 400 Stunden Flugzeit diverse Mängel hinsichtlich Handling und Flugeigenschaften, die schließlich zum Fazit führten, dass sich die Nurflügel-Konfiguration zur Zeit nicht lohnt. Deswegen hängt sie jetzt auch im Museum unter der Decke. Der Vorteil der nicht kommerziellen Ausrichtung einer solchen Gruppe ist natürlich, dass man ganz offen auch die weniger erfreulichen Ergebnisse des Projekts diskutieren kann, und so trotzdem einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Luftfahrt leistet.
Die Luft-Geschwindigkeit mussten wir - LSA-bedingt - bei 120kts. abriegeln; aber auf der Straße kommen wir nicht über 176km/h (*1) hinaus, was für andere Länder zwar reicht, aber für ein Fahrzeug dieser Preiskategorie in Deutschland ein bisschen wenig ist.
Ich habe keine Ahnung von der Zulassung von Straßenfahrzeugen, aber gibt es nicht mittlerweile strenge Forderungen hinsichtlich Ausrüstung mit ABS, Airbags und Nachweise von passiver Sicherheit durch Crashtests? Ich könnte mir vorstellen, dass sich diese schwierig mit dem absoluten Leichtbau vereinbaren lassen, um innerhalb der LSA-Klasse zu bleiben.
Diese Kompromisse gelangen nur durch Unterbringung der Insassen in getrennte Kabinen (*2). Das ist unsere Achilles-Ferse. Wir wissen nicht sicher, ob das vom Breitenmarkt angenommen wird.
Würde ich auch so sehen, zumal im Straßenmodus gar kein Blickkontakt zwischen den beiden Kabinen möglich zu sein scheint?
Was uns noch Kopfzerbrechen macht - und, wo wir uns über Vorschläge aus dem Kollegenkreis freuen würden - ist das Thema "TBO".
Normalerweise zählt ja nur die Flugzeit als Betriebszeit für die TBO. Standläufe oder das Rollen am Boden werden nicht berücksichtigt. Da würde ich mich erstmal auf doof stellen

Wenn die Behörde dann die Berücksichtigung auch der Fahrzeiten fordert, kann man ja einen Gegenvorschlag machen.
Die Behörden sind erfahrungsegmäß durchaus offen, was Abweichungen angeht. Wichtig ist nur eine schlüssige Argumentation, warum durch das vorgeschlagene Verfahren ein gleiches oder besseres Sicherheitsniveau erreicht wird. Gerade bei den stumpfen, festen Intervallen, die die Art der Nutzung eines Triebwerks nicht berücksichtigen, sollte man gute Chancen haben. So gelten beispielsweise für Schlepp- oder Absetzmaschinen die gleichen 2.000 Stunden TBO wie für Flugzeuge, die immer in einer beheizten Halle stehen und nur im Reiseflug eingesetzt werden. Dabei sterben bei Schleppmaschinen die Motoren regelmäßig schon weit vor der TBO, während sie unter besseren Bedingungen locker 3.000 Stunden und mehr erreichen.
Die neuen Regelungen lassen ja viel Spielraum für ein Austausch "on condition", gerade für private Halter und nicht gewerblich betriebene Luftfahrzeuge. Mit einem regelmäßigen Prüfprogramm (Zylinder ausleuchten, Leak-Test, Kerzenbefund, ...) kann man doch eine ganz gute Aussage über den Zustand des Triebwerks machen.
Oder man multipliziert den mittleren Treibstoffverbrauch pro Stunde mit der TBO und macht eine Überholung des Triebwerks nicht mehr alle 2.000 Stunden, sondern alle 40.000 Liter Kraftstoff. Dann berücksichtigt man den tatsächlichen Verschleiß des Triebwerks besser, und das Nachladen der Batterie mit weniger Drehzahl frisst die TBO nicht so schnell auf.