von Frank » 18.05.2009 09:39
Suche nach neuer Flughafenumgehung
Klägeranwälte gegen den Flughafenausbau: Notwendigkeit der Startbahnverlängerung nicht nachgewiesen
Von Ernst-Johann Zauner
Auf Mittwoch hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg die Urteilsverkündung im Flughafenprozess terminiert. Da an diesem Tag - wie vom OVG angekündigt - noch Beratungen stattfinden werden, darf davon ausgegangen werden, dass es erst am späten Nachmittag sein wird.
Die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm, die die Kläger (Nabu undBetroffene) gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig/Wolfsburg unterstützt, meldete sich nach Abschluss der mündlichen Verhandlung mit einer Mitteilung zu Wort. Die Flughafengesellschaft will sich erst nach der Unteilsverkündung zum Verfahren äußern.
Schon im Laufe des Verfahrens habe die beklagte Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Genehmigungsbehörde bereits in der mündlichen Verhandlung Zugeständnisse gegenüber den Klägern in Bezug auf den Lärmschutz gemacht, versichert die Schutzgemeimschaft. Außerdem seien sechs zusätzliche Auflagen zum Artenschutz nachgereicht worden, heißt es weiter, die von der Flughafengesellschaft als Bauherren des Projekts akzeptiert worden seien.
Die Klägeranwälte hätten vor Gericht immer wieder die Notwendigkeit der Velängerung der Start- und Landebahn angezweifelt. In ihren Schlussplädoyers hätten die Anwälte der Ausbaugegner deutlich gemacht, dass sich "alle Annahmen dazu berufen auf wenig glaubhafte Angaben des Deutschen Instituts für Luft- und Raumfahrt (DLR)" stützten, heißt es in einer Mitteilung der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm.
Einen Mangel habe das Gericht in der Suche nach Alternativlösungen für die Verlegung der Grasseler Straße östlich des Flughafens, gesehen. Im Planfeststellungsbeschluss steht eine Ostumgehung der neuen Landebahn. Die Kläger plädieren für eien Westumgehung des Flughafens.
Eine Voraussage über den Ausgang des Verfahrens wagen die Ausbaugegner allerdings nicht. Zu den grundsätzlichen Fragen des Bedarfes und der Abwägung mit den erheblichen Eingriffen in den Naturschutz und in die Eigentumsbetroffenheiten der Kläger östlich und westlich des Flughafens habe keine eindeutige Tendenz in der rechtlichen Würdigung durch das Gericht erkannt werden können.
Braunschweiger Zeitung, 18. Mai 2009, Braunschweig Lokal, Seite 16
es ist eine absolute Tragödie, was sich hier abspielt. Wie kann man ernsthaft eine Westumgehung ins Auge fassen wollen? Der ganze Verkehr durch Waggum. Aber wichtiger als die Menschen sind ja inzwischen die kleinen Tierchen in Deutschland. Es macht einen nur noch stinkesauer. Ich hoffe, dass sie die Westumgehung Waggums dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative über die eigene Terrasse bauen.....
Gruß Frank